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Über die Kosten

Was darf ein Garten kosten? Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten. Wir wollen zunächst einmal zwischen den Baukosten und den Planungskosten unterscheiden.


 

Baukosten

Die Baukosten sind abhängig von der Größe des Grundstücks und den Ansprüchen des Besitzers. Dabei spielt die Grundstücksgröße eher die untergeordnete Rolle. Wenn ich mich bei einem großen Grundstück auf die Gestaltung des engeren Umfeldes um das Haus herum konzentriere und den Rest großzügig in eine Wiese mit einigen Pflanzgruppen, vielleicht in Verbindung mit einer Bodenmodellierung, auslaufen lasse, dann wird das insgesamt nicht teurer werden als ein kleines Grundstück mit einer hochwertigen Ausstattung aus Wegen, Mauern, Wasserbecken oder Teichen mit Bachlauf und Wasserfall und was man sonst noch alles braucht. Rein auf die Fläche bezogen sind große Grundstücke in der Regel sogar günstiger als kleine, weil man auf diesen großen Flächen wesentlich leichter mit Maschinen arbeiten und darüber hinaus entsprechend große Maschinen einsetzen kann.
 
Die Ansprüche des Besitzers fallen demgegenüber viel stärker ins Gewicht. Wege, Terrassen und Sitzplätze, Mauern oder Steingärten, Dichtungen für Teiche oder Bachläufe - also alles, was als 'tote' Struktur dem Gartenraum seinen Stempel aufprägt, verschlingen den größten Teil der Kosten. Die reine Bepflanzung macht oft gerade einmal zwischen 10 und 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Trotzdem ist das alles wichtig, weil die Strukturen bereits eine deutliche Sprache sprechen, in die die Pflanzen einstimmen, die sie aber kaum übertönen können (ausführlicheres dazu in den Ausführungen unter 'Gartenplanung').
 
Man sollte sich deshalb bereits zu Beginn fragen, ob es sich lohnt, wenig Geld für etwas auszugeben, das zwar notwendig ist, aber von vornherein nur die dritte Wahl ist, weil es nicht nur billig ist, sondern auch billig aussieht. Die andere Möglichkeit wäre dagegen, gleich etwas mehr einzuplanen, und dafür nicht jeden Tag eine Beton- und Rasenwüste vor Augen zu haben. Ich wundere mich immer wieder, mit wieviel liebevoller Wärme das Haus eingerichtet wird, und mit vieviel Lieblosigkeit die Außenanlagen vernachlässigt werden.
 
Wieviel einem das grüne Wohnzimmer wert ist, muß letztendlich jeder selbst entscheiden. Ein Zuviel (aber auch ein zuwenig) gibt es nicht. Jeder muß mit dem Geld haushalten, das er zur Verfügung hat. Wenn jemand keinen Sinn hat für die Schönheiten eines Gartens, kann ich das akzeptieren. Nicht akzeptieren kann ich jedoch, wenn jemand für die Sonderausstattung seines neuen Wagens ohne mit der Wimper zu zucken mehr ausgibt, als er zur Verfügung hat, im Gegenzug dafür aber für die Sonderausstattung des Gartens weniger bezahlen will als für die Grundausstattung. Die hier gezeigten Gärten liegen in einer Preisklasse zwischen 10.000,- € und 125.000,- €


 

Planung

Die Kosten für die Planung richten sich nach den Baukosten. Das macht insofern Sinn, als der Aufwand für die Planung in etwa dem gleichen Maße steigt wie der Aufwand für die Bauausführung. Eine hochwertige, teure Ausstattung des Gartens erfordert bereits bei der Planung einen entsprechend hohen Aufwand, die einfache Lösung dagegen wird auch bei der Planung nur einen geringen Arbeitsaufwand erfordern. Das Honorar für Planungsleistungen hat der Gesetzgeber in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. Heutzutage kann sich jeder darüber leicht informieren, am einfachsten im Internet unter der Adresse http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php. Für einen Garten der gehobenen Mittelklasse gilt §17 (Grundleistungen bei Freianlagen), Honorarzone IV, Mindestsatz.
 
Um die Entscheidung leichter zu machen, biete ich für den Entwurf eine Pauschale an. Für ein Grundstück mittlerer Größe (ca. 500 qm) fallen etwa 1500,00 € an. Dafür gibt es zwei Entwurfsvarianten, beispielsweise eine kostengünstige und eine aufwändigere Lösung, oder eine strenge und eine 'freie' Variante', oder eine Lösung mit den Vorstellungen des Besitzers und die andere mit meinen Vorstellungen. Das eine oder andere muss dann noch abgeändert und an spezielle Bedürfnisse angepasst werden, bisweilen entsteht auch eine Synthese aus beiden Ansätzen. Die daraus abgeleitete endgültige Entwurfsfassung ist in der Pauschale noch enthalten. Ebenfalls mit enthalten ist eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen, ohne die man kaum eine Entscheidung treffen kann. Wenn ich ein Aufmaß vor Ort selbst durchführen muss (wenn keine geeigneten Planunterlagen vorliegen) kommt zu dieser Honorarpauschale noch ein entsprechender Anteil dazu.
 
Wenn ich die Ausführung selbst übernehme, fallen keine weiteren Planungskosten an. Wenn die Ausführung von einer Garten- und Landschaftsbaufirma übernommen wird, muss eine Werkplanung und ein Leistungsverzeichnis erstellt werden. Auch eine Bauleitung ist anzuraten. Die Kosten dafür können auch wieder bei http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php ermittelt werden. Das mag dem einen oder anderen recht hoch erscheinen. Man darf dabei aber nicht übersehen, daß man einen nicht unerheblichen Teil dieser Kosten bei der Ausführung wieder einspart: Man erhält andere Preise von Ausführungsfirmen, wenn ein klar definiertes Leistungsspektrum vorliegt und diese Leistungen von mehreren Firmen angeboten werden.
 
Was unter Garantie nicht funktioniert, ist eine Auftragsvergabe an eine Firma nur auf Basis des Entwurfs, zumindest nicht bei der hier gezeigten Qualität.

Das Beispiel auf dieser Seite zeigt die beiden Entwurfsvarianten und die tatsächliche Ausführung im Anschluss daran (oberster Plan)


 

 

 

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